Die Kosten für ein Gutachten werden nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz kurz JVEG abgerechnet.
Es regelt die Kosten von Personen, die durch ein Gericht oder der Staatsanwaltschaft zum jeweiligen Sachverhalt benannt werden. Zum Beispiel: Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Auszug).
Wesenstest
Wesenstest Kat. 2 Hund (Art. 37/I Abs. 2 LStVG) Abrechnung erfolgt nach Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1) Berufsgruppe 35
Gutachten
Gutachtenerstellung (Art. 18/II LStVG) Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1 (Berufsgruppe 35)
Rassebestimmung
Rassefeststellung ohne Wesenstest (z.B. Elterntiere nicht bekannt oder Rasse nicht eindeutig) Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1 (Berufsgruppe 35)
Rassebestimmung II
Rassefeststellung zum Wesenstest oder Gutachten (z.B. Elterntiere nicht bekannt oder Rassen nicht eindeutig) Sachgebiete/Stundensatz in € – Anlage 1, Abrechnung nach JVEG von 2021 § 9 Absatz 1 Satz 1 (Berufsgruppe 35)
Abrechnung nach JVEG von 2021 § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen.
Für sonstige Entschädigungen gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen des JVEG von 2021 von § 8 bis § 23
Fahrtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Je gefahrenen Kilometer 0,35 Euro nach JVEG von 2021 von § 5