Kampfhunde Kategorie 1
Der Gesetzgeber in Bayern, hat bestimmten Hunderassen eine erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit zu geordnet. Für diese „Kampfhunde“ wird zwingend eine Erlaubnis des Wohnortes nach Art. … weiter lesen
Der Gesetzgeber in Bayern, hat bestimmten Hunderassen eine erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit zu geordnet. Für diese „Kampfhunde“ wird zwingend eine Erlaubnis des Wohnortes nach Art. … weiter lesen